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  • Urheberrechtsverfahren: Anthropic einigt sich auf 1,5 Milliarden Dollar Vergleichszahlung

Urheberrechtsverfahren: Anthropic einigt sich auf 1,5 Milliarden Dollar Vergleichszahlung

Von |2025-09-07T09:43:01+00:007.9.2025|

Das KI-Unternehmen Anthropic hat sich am Freitag bereit erklärt, eine Summe von 1,5 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um eine Sammelklage von Autoren beizulegen. Die Autoren beschuldigten das Unternehmen, ihre Bücher ohne Genehmigung zum Trainieren seines KI-Chatbots Claude verwendet zu haben. Diese Einigung, die noch von einem Richter genehmigt werden muss, wird von den Klägern als die größte öffentlich bekannt gegebene Urheberrechtsentschädigung in der Geschichte und als die erste ihrer Art in der Ära der künstlichen Intelligenz bezeichnet.

Die Kläger, darunter die Schriftsteller Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson, hatten im vergangenen Jahr Klage eingereicht. Sie gaben an, dass Anthropic Millionen von Büchern rechtswidrig verwendet habe, um Claude zu trainieren. Die vereinbarte Vergleichssumme von 1,5 Milliarden US-Dollar entspricht etwa 3.000 US-Dollar pro Buch für schätzungsweise 500.000 heruntergeladene Werke. Dieser Betrag könnte steigen, falls weitere urheberrechtlich geschützte Werke identifiziert werden.

Als Teil der Vereinbarung hat Anthropic zugesagt, die heruntergeladenen Kopien der Bücher zu vernichten. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die Bücher unrechtmäßig erlangt zu haben. Die Einigung beinhaltet jedoch kein Schuldeingeständnis von Anthropic. Das Unternehmen erklärte, es sei bemüht, sichere KI-Systeme zu entwickeln.

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Kritik und rechtlicher Hintergrund

Obwohl die Zahlung bedeutend ist, äußern sich nicht alle Stimmen ausschließlich positiv über das Ergebnis. Ein Argument ist, dass die Einigung nicht die grundsätzliche Frage der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das KI-Training klärt. Ein Bundesrichter hatte im Juni entschieden, dass Anthropic die Werke der Autoren zur Schulung von Claude im Sinne des Fair Use verwenden durfte. Der Richter begründete dies damit, dass die Nutzung transformativ genug sei, um unter die Fair-Use-Doktrin zu fallen. Diese stammt jedoch aus dem Jahr 1976 und wurde seither nicht aktualisiert.

Der Richter sah das Problem eher in der unrechtmäßigen Beschaffung der Bücher aus einer "Schattenbibliothek" und der Speicherung von über sieben Millionen Werken in einer zentralen Datenbank durch Anthropic, und nicht primär im Training der KI mit dem Material. Kritiker sehen in der Zahlung daher eher eine Strafe für den illegalen Download der Bücher, anstatt das grundlegende Problem der Verwendung von geschützten Werken für das KI-Training anzugehen. Einige Anwälte hatten zuvor geschätzt, dass ein Verlust vor Gericht Anthropic potenziell Hunderte Milliarden Dollar hätte kosten oder sogar das Unternehmen hätte ruinieren können.

Ausblick auf die KI-Urheberrechtslandschaft

Die Einigung mit Anthropic ist die erste in einer Reihe von Klagen gegen Technologieunternehmen, darunter OpenAI, Microsoft und Meta Platforms, wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zum Trainieren generativer KI-Systeme. Das Abkommen könnte als Präzedenzfall für andere laufende KI-Urheberrechtsfälle dienen. Die Debatte über die „faire Nutzung" in anderen KI-Urheberrechtsfällen hält jedoch an. Ein anderer Richter in San Francisco, der eine ähnliche Klage gegen Meta verhandelt, entschied kurz nach der Entscheidung in der Anthropic-Klage, dass die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI in vielen Fällen rechtswidrig wäre. Es bleibt abzuwarten, ob andere Richter zu abweichenden Schlussfolgerungen kommen werden.

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Über den Autor:

Christian Kunz ist ein bekannter Experte für SEO, Suchmaschinen und die Optimierung für LLMs. Er war außerdem Koordinator für die IT eines Unternehmensbereichs in einem deutschen Internet-Konzern sowie IT-Projektmanager. LinkedIn-Profil von Christian: Christian Kunz
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