Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt darf die Stadt Frankfurt einen geplanten Rechenzentrum-Campus nicht bauen.
Hintergrund des Urteils ist die indirekte Beteiligung der Stadt am Bauherrn des Rechenzentrums. Der geplante Campus sollte von Mainova Webhouse gebaut werden. Dieses Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft des Frankfurter Energieversorgers Mainova. Die Stadt Frankfurt ist über ihre Stadtwerke Frankfurt Holding mit etwa drei Vierteln der Anteile Mehrheitseignerin der Mainova. Dadurch ist die Stadt mittelbar an Mainova Webhouse beteiligt. Das Gericht sah in dieser indirekten Beteiligung einen Verstoß gegen den sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz. Daran ändert auch nichts, dass die Tochter zu 50,1 Prozent zu einem vom US-Unternehmen Blackrock verwalteten Investmentfonds gehört.
Dieser Grundsatz, der in Paragraf 121 der Hessischen Gemeindeordnung verankert ist, besagt, dass eine Stadt nur dann wirtschaftlich tätig werden darf, wenn private Anbieter den angestrebten Zweck nicht genauso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Das Gericht entschied, dass die Aktivitäten der Mainova Webhouse im Bau von Rechenzentren nicht unter diese Ausnahme fallen und gegen das Prinzip verstoßen.
Geklagt hatte eine private Gesellschaft, die selbst zwei Rechenzentren in Frankfurt betreibt und in Konkurrenz zu Mainova Webhouse steht.
Die Stadt Frankfurt hatte argumentiert, der Neubau des Rechenzentrums falle unter Bestandsschutz, weil die Mainova bereits früher Rechenzentren betrieben habe. Das Gericht lehnte dieses Argument jedoch ab und stellte fest, dass es sich bei dem geplanten Projekt in Seckbach um eine wesentliche Erweiterung handele, die nicht vom Bestandsschutz gedeckt sei.
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Der geplante Campus in Seckbach ist als 30-Megawatt-Anlage konzipiert und bereits zumindest teilweise in Betrieb. Anfang des Jahres hatte Mainova Webhouse den Grundstein für ein zweites Gebäude auf diesem Campus gelegt. Mainova Webhouse hatte im November 2024 Finanzierungen in Höhe von 475 Millionen Euro für Rechenzentrumsprojekte in Frankfurt gesichert, darunter die Standorte Seckbach und das 20-Megawatt-Projekt in Langen.
Im Jahr 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung langfristige städtebauliche Ziele beschlossen, die solche Gebietseinteilungen vorsahen. Die Pläne wurden im Dezember 2024 konkretisiert.
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