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  • Gericht verbietet Stadt Frankfurt den Bau eines Rechenzentrums

Gericht verbietet Stadt Frankfurt den Bau eines Rechenzentrums

Von |2025-06-10T14:19:07+00:009.6.2025|

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt darf die Stadt Frankfurt einen geplanten Rechenzentrum-Campus nicht bauen.

Hintergrund des Urteils ist die indirekte Beteiligung der Stadt am Bauherrn des Rechenzentrums. Der geplante Campus sollte von Mainova Webhouse gebaut werden. Dieses Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft des Frankfurter Energieversorgers Mainova. Die Stadt Frankfurt ist über ihre Stadtwerke Frankfurt Holding mit etwa drei Vierteln der Anteile Mehrheitseignerin der Mainova. Dadurch ist die Stadt mittelbar an Mainova Webhouse beteiligt. Das Gericht sah in dieser indirekten Beteiligung einen Verstoß gegen den sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz. Daran ändert auch nichts, dass die Tochter zu 50,1 Prozent zu einem vom US-Unternehmen Blackrock verwalteten Investmentfonds gehört.

Dieser Grundsatz, der in Paragraf 121 der Hessischen Gemeindeordnung verankert ist, besagt, dass eine Stadt nur dann wirtschaftlich tätig werden darf, wenn private Anbieter den angestrebten Zweck nicht genauso gut und wirtschaftlich erfüllen können. Das Gericht entschied, dass die Aktivitäten der Mainova Webhouse im Bau von Rechenzentren nicht unter diese Ausnahme fallen und gegen das Prinzip verstoßen.

Geklagt hatte eine private Gesellschaft, die selbst zwei Rechenzentren in Frankfurt betreibt und in Konkurrenz zu Mainova Webhouse steht.

Die Stadt Frankfurt hatte argumentiert, der Neubau des Rechenzentrums falle unter Bestandsschutz, weil die Mainova bereits früher Rechenzentren betrieben habe. Das Gericht lehnte dieses Argument jedoch ab und stellte fest, dass es sich bei dem geplanten Projekt in Seckbach um eine wesentliche Erweiterung handele, die nicht vom Bestandsschutz gedeckt sei.

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Der geplante Campus in Seckbach ist als 30-Megawatt-Anlage konzipiert und bereits zumindest teilweise in Betrieb. Anfang des Jahres hatte Mainova Webhouse den Grundstein für ein zweites Gebäude auf diesem Campus gelegt. Mainova Webhouse hatte im November 2024 Finanzierungen in Höhe von 475 Millionen Euro für Rechenzentrumsprojekte in Frankfurt gesichert, darunter die Standorte Seckbach und das 20-Megawatt-Projekt in Langen.

Im Jahr 2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung langfristige städtebauliche Ziele beschlossen, die solche Gebietseinteilungen vorsahen. Die Pläne wurden im Dezember 2024 konkretisiert.

Was denkt Hardwarewartung 24?

Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ausdrücklich. Der Staat sollte grundsätzlich nicht in Wettbewerbsposition zu privaten Unternehmen treten. Ein fairer Markt ist nur dann gewährleistet, wenn Kommunen oder staatliche Unternehmen nicht gleichzeitig Wettbewerber und Genehmigungsinstanzen sind. Staatliche Beteiligungen erzeugen automatisch das Risiko eines unfairen Wettbewerbsvorteils, beispielsweise durch einfacheren Zugang zu Genehmigungen oder durch Finanzierungen, die nicht an marktübliche Profitabilitätsanforderungen gebunden sind. Beispielsweise muss ein staatliches Projekt nicht gewinnbringend sein, es reicht eine reine Kostendeckung.

Natürlich gibt es Bereiche, in denen das Tätigwerden des Staates absolut sinnvoll und notwendig ist. Beispielsweise in der Wasserversorgung, der städtischen Stromversorgung oder der medizinischen Grundversorgung – also dort, wo private Unternehmen nicht immer ausreichend Kapazitäten bereitstellen können oder grundlegende Versorgungsinfrastrukturen geschützt und sichergestellt werden müssen – ist es legitim, dass sich der Staat engagiert.

Allerdings gilt dies nicht für Sektoren, in denen bereits ein etablierter und leistungsfähiger Wettbewerb durch private Akteure besteht. Hierzu zählen die IT-Infrastruktur und insbesondere Rechenzentren eindeutig. Staatliche oder kommunale Konkurrenz in diesen Bereichen würde vor allem dazu führen, dass private Investoren abgeschreckt werden und Investitionen zurückgehen. Der notwendige Ausbau der digitalen Infrastruktur wäre dann massiv gefährdet, da öffentliche Institutionen weder über ausreichende Fachkräfte noch über die erforderlichen organisatorischen Kapazitäten verfügen, um schnell genug die benötigten Infrastrukturen bereitzustellen.

Aus unserer Sicht ist das Urteil somit ein klares und wichtiges Signal: Es unterstützt private Unternehmen in ihrer Entscheidung, weiterhin in digitale Infrastruktur zu investieren, ohne eine wettbewerbsverzerrende Konkurrenz des Staates befürchten zu müssen. Langfristig profitiert die ganze Gesellschaft von klaren Rahmenbedingungen, innerhalb derer private Unternehmen ihre Stärken ausspielen und rasch auf Marktanforderungen reagieren können.

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Über den Autor:

Christian Kunz ist ein bekannter Experte für SEO, Suchmaschinen und die Optimierung für LLMs. Er war außerdem Koordinator für die IT eines Unternehmensbereichs in einem deutschen Internet-Konzern sowie IT-Projektmanager. LinkedIn-Profil von Christian: Christian Kunz
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